Rüthen Extrastark Ausgabe #219
Antrag zur Einführung einer standardisierten digitalen jagdlichen Infrastruktur und Prozesse in den Jagdrevieren des Stadtforstes Rüthen
1. Ausgangslage
Die Stadt Rüthen leistet erhebliche finanzielle und personelle Aufwendungen für die Wiederaufforstung und Schutzmaßnahmen der neu gepflanzten und natürlich verjüngten Waldbestände. In Zeiten drastisch zurückgehender Einnahmen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung stellt dies eine enorme Belastung für die Stadtkasse dar.
Für eine erfolgreiche Etablierung eines stabilen, klimaangepassten Waldes ist es entscheidend, dass die Naturverjüngung und Anpflanzungen nicht durch überhöhte Wildbestände gefährdet werden. Da Einzelschutzmaßnahmen oder Flächengatter nur auf einem begrenzten Teil der Fläche praktikabel sind, kommt einer konsequenten Wildbestandsregulierung, insbesondere beim Rehwild, eine zentrale Rolle zu.
Im Jahr 2024 hat der Landesbetrieb Wald+Holz NRW ein Gutachten über den Stadtforst Rüthen erstellt und einen erhöhten Verbiss bestätigt. Die zahlreichen neuen Gatter können als Referenz genutzt werden, außerhalb ohne Schutz gibt es viele „Heckenpflanzen“, die wegen Verbiss nicht zum gesunden Baum wachsen können. Gleichzeitig wird die vereinbarte Regulierung zum Beispiel beim Rehwild um über 20 % unterschritten.
Die pauschale Vereinbarung von 10 Rehen pro 100 ha ist ein gängiger Richtwert, objektiver wäre allerdings die Situation vor Ort über Verbiss und Wildbestand. Bei geringen Werten aus Verbissgutachten oder Wildzählung kann der Abschuss reduziert werden, ansonsten ist sogar eine Erhöhung angemessen.
Die Dokumentation der jährlich erbrachten Jagdstrecken erfolgt derzeit zum Ende des Jagdjahres (Stichtag 31. März) über ein analoges Formularverfahren und basiert weitgehend auf der Vertrauensbasis gegenüber den Jagdpächtern.
Die Meldungen zu Rotwildabschüssen erfolgen zwar zeitnah, jedoch über unterschiedliche Kommunikationswege. Dies ist notwendig, da diese Abschüsse zusätzlich durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Soest abgestimmt und kontrolliert werden.
Dieses Verfahren ist zeitaufwendig, uneinheitlich und ermöglicht keine fortlaufende, digitale Auswertung der Bestandsentwicklung und Abschussleistung über das gesamte Jagdjahr hinweg.
2. Zielsetzung und Vorstellung der Lösung
Zur Reduzierung von Bürokratie, Modernisierung und Standardisierung der jagdlichen Infrastruktur und Prozesse mit praxistauglicher Abschussdokumentation wird die Einführung eines einheitlichen, digitalen Nachweissystems vorgeschlagen.
Hierfür bietet sich die Softwarelösung DIWIMA (Die-Wild-Marke) an, die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich in mehreren waldreichen Nachbarkommunen wie Warstein, Brilon, Schmallenberg, sowie im Landesverband Lippe, Graf von Westphalen in Meschede, Regionalverband Ruhr Grün eingesetzt wird. Außerdem wird das System bereits bei der Hegegemeinschaft Arnsberger Wald beim Rotwild genutzt.
Vorteile und Funktionsumfang der digitalen Lösung
Transparente, rechtssichere und effiziente Jagdorganisation.
Durch die zeitgemäße digitale Erfassung aller Abschüsse wird eine standardisierte und nachvollziehbare Datenbasis geschaffen.
Erhöhte Transparenz und Sicherheit
Die Eingabe erfolgt papierlos in Sekunden und kann um GPS-Daten sowie Fotos ergänzt werden, wodurch der tatsächliche Nachweis der erlegten Stücke deutlich verbessert wird.
Niedrige Einstiegshürde für alle Nutzer
Die Anwendung ist intuitiv und nutzerfreundlich. Alle Jagdausübungsberechtigten nutzen bereits Smartphones oder geeignete Endgeräte, die App selbst ist kostenfrei.
Umfassend nutzbar für alle relevanten Wildarten
Einsetzbar für Rotwild, Sikawild, Rehwild sowie Schwarzwild - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ASP-Prävention und -Überwachung. In NRW wird derzeit die DIWIMA ASP-Management Software im aktiven Seuchengeschehen durch die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft eingesetzt.
Kompatibilität mit bestehenden gesetzlichen Anforderungen
Die Nutzung von Wildursprungsmarken, z. B. für verpflichtende Trichinenproben, bleibt weiterhin möglich und erforderlich. DIWIMA lässt sich hierbei problemlos ergänzend einsetzen. Zukünftige Anerkennung beim Veterinäramt Kreis Soest, papierlose Probenanlieferung möglich.
Bewährtes System
DIWIMA als Software inklusive der dazugehörigen Ohrmarken ist regional erprobt und wird bereits von mehreren kommunalen und privaten Forstbetrieben erfolgreich genutzt.
3. Nutzen des digitalen Nachweissystems
3.1 Echtzeit-Dokumentation und verbesserte Steuerung
Zentrale, jederzeit abrufbare Übersicht über die Jagdstrecken aller Reviere.
Aufwandsminimierung bei der manuellen Datenerfassung in mehreren Listen. Kein Rausfahren erforderlich von den Mitarbeitern vom Forstbetrieb für den körperlichen Nachweis.
Erstellen und Versenden der Streckendaten an Jagdbehörden unter Einhaltung der Vorgaben möglich. Schnittstellen zur Behördensoftware sind vorhanden.
Frühzeitige Identifikation von Abweichungen gegenüber vereinbarten Abschussplänen.
Schnelles Gegensteuern möglich, insbesondere wenn gleichzeitig überhöhte Verbisswerte festgestellt werden.
3.2 Verbesserte Rückverfolgbarkeit und Vermarktungssicherheit
Lückenlose Dokumentation schafft Rechtssicherheit und erfüllt Anforderungen für die Vermarktung von Wildbret im Handel.
Nachverfolgbarkeit von der Erlegung bis zur Weitergabe des Wildes ist jederzeit gewährleistet. Digitaler Wildursprungsschein und Ergebnis der Trichinenuntersuchung möglich.
3.3 Beitrag zur Waldentwicklung und Bestandsregulierung
Grundlage für eine zielgerichtete Regulierung der Wildbestände.
Reduzierung von Pflanz- und Schutzkosten, insbesondere in wiederbewaldeten Kalamitätsflächen.
Unterstützung einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Waldentwicklung.
3.4 Mehrwert für die Jagdpächter
Keine Gängelung der Jäger, sondern praxistaugliche Nutzung mit vielen Erleichterungen. Nicht nur der städt. Forstbetrieb, sondern auch die Jagdpächter können die Vorteile vom System nutzen und ihr Revier digital verwalten, von den Einrichtungen bis zur UVV-Prüfung und auch die komplexen Drückjagden organisieren. Aufwändiges Ausfüllen vom Probenbegleitschein zum Veterinäramt entfällt zukünftig. Deutlich einfachere Kommunikation mit Behörden und dem Forstbetrieb.
4. Kosten + Förderung
4.1 Die Kosten für die Einführung des Systems setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
Lizenzkosten für die Nutzung der DIWIMA-Software, 50,- EUR/mtl. pro 1.000 Ha.
Kosten für die benötigten Ohrmarken (Wildmarken), Eco Variante circa 40 Cent/Stk.
Diese werden pro erlegtem Stück benötigt und sind verbrauchsabhängig.
Eine genaue Kostenkalkulation für Rüthen liegt bereits vom Anbieter vor.
4.2 Folgende Fördermöglichkeiten sind für die Anschaffung zu prüfen:
- Bundesförderung „Forst-Digital“ (BMLEH / FNR)
Für DIWIMA könnte dies relevant sein, wenn die Software neuartige digitale Verfahren im Forstbetrieb abbildet oder innovative Prozessoptimierung ermöglicht.
- Investitionsprogramm Wald (BMEL / Rentenbank)
Diese Förderung ist besonders interessant, wenn DIWIMA als betriebswirtschaftliche Digitalisierungssoftware im Forstbetrieb eingesetzt wird.
4.3 Preisvergleich
Es gibt weitere ähnliche Forst-Apps auch mit höherem Funktionsumfang, aber die hohen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu der vorgeschlagenen Lösung DIWIMA.
5. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung/Stadtforst wird beauftragt,
die Softwarelösung DIWIMA als standardisiertes digitales Nachweissystem für alle Jagdreviere im Stadtforst einzuführen,
die notwendigen Lizenzen zu erwerben und
für alle Reviere die erforderlichen Ohrmarken bereitzustellen,
das System zum nächstmöglichen Jagdjahr ab 01. April 2026 verbindlich einzuführen, einschließlich einer kurzen Schulung bzw. Einweisung für alle Jagdausübungsberechtigten.
Rüthen Extrastark Ausgabe #218
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