Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
Kontinuität und Verlässlichkeit sind die Fundamente einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik und Grundstein wirtschaftlichen Wachstums. Genau das Gegenteil wird leider von der jetzigen Bundesregierung aber auch im Rüthener Stadtrat umgesetzt. Anstatt, wie angestoßen, die Energiewende konsequent umzusetzen, wird nun der umgekehrte Weg gegangen. 30 Jahre Energiewende werden zu Nichte gemacht. Der von Katharina Reiche eingeschlagene Weg ist nun: Abhängigkeiten von fossilen Energien und nicht verlässlichen Ländern schaffen, sich erpressbar machen von Gas liefernden Ländern und – was gar kein Thema mehr ist, die Klimaziele zu reißen. Strafzahlungen in Milliardenhöhe an die EU werden anstehen, wenn die Klimaziele nach jetziger Sicht nicht eingehalten werden. Über 2.000 Unternehmen kritisieren die Energiepolitik der jetzigen Bundesregierung. Die Preisexplosionen an den Tankstellen aufgrund des neuen Kriegs im Iran, kurz nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz, wonach Gas- und Heizölheizungen weiter eingebaut werden dürfen, zeigen einen Vorgeschmack auf die Zukunft im Energiesektor. Besonders Mieter und Mieterinnen werden die Zeche dafür zahlen müssen.
Warum gehe ich so intensiv auf die Rolle rückwärts bei der Energiewende ein? Weil wir und unser Haushalt in Rüthen selbst davon eklatant betroffen sind.:
Aufgrund der destruktiven Rahmenbedingungen für die Windkraftanlagenprojekte durch die Bundesregierung sowie Verzögerungen durch einige Politiker der Rüthener CDU ist die Wertschöpfung der Anlagen, die die Stadt selbst plant, erheblich gesunken. Wir hoffen, dass sie sich wirtschaftlich gesehen überhaupt realisieren lassen, denn die Einnahmen daraus sollen zukünftig den Haushalt stärken. Groß ist das Interesse, wenn es darum geht, die Gelder aus dem Windkraftfond zu verteilen – sehr klein aber das Interesse weitere Einnahmen durch Windkraft zu generieren. Wir möchten keinen Wildwuchs bei Windkraftanlagen aber Anlagen, die im Regionalplan geplant waren werden wir weiterhin unterstützen. Das neue, alte Stichwort momentan ist Fracking. Auch unser Rüthener Stadtgebiet ist seit Jahren schon in entsprechende Bereiche eingeteilt. Wir haben uns vor Jahren einstimmig gegen Fracking - Einsätze bei uns ausgesprochen. Ich hoffe, dass die Ablehnung auch weiterhin bestehen bleibt. Wir in Rüthen kennen schon die Konflikte zwischen Rohstoffabbau und Sicherung des Grundwassers. Diese Bundespolitik im Bereich der Energiepolitik schadet nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft, sie setzt sich auch aktiv dafür ein,
tausende Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren abzubauen. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Den Einbruch beim Ausbau der Photovoltaik sah Minister Altmeier vor 14 Jahren schon als Erfolg an. Damit hat er es auch geschafft 100.000 Arbeitsplätze in kürzester Zeit abzubauen. Die heimische Photovoltaikindustrie ist zusammengebrochen und Investitionen sind merklich zurückgegangen. Das Know How ist an China gegangen. Die Strategie des Arbeitsplatzabbaus durch die CDU-Bundesregierung ist also bewährt. Der „Katharina Reiche“ Abbruch wird wahrscheinlich noch heftiger ausfallen als der „Altmeier Knick“, da sie sich neben dem Abbau der Photovoltaikindustrie auch auf den Abbau der Windenergie stürzt. Wie waren noch die Wahlversprechen der CDU? War nicht von „wirtschaftlichem Aufschwung“ die Rede? Diese Politik der Nichtverlässlichkeit auf Bundesebene scheint auf die Rüthener CDU abzufärben. Anstatt verlässlich den hiesigen Akteuren beim Bau von Windkraftanlagen Planungssicherheit zu gewähren, wird diese Planungssicherheit den Investoren plötzlich entzogen. Die Zahlen des Haushalts, das Defizit von über 8 Millionen Euro, die drohende Haushaltssicherung ist uns allen hier hinlänglich bekannt. 2023 haben wir die Haushaltssicherung verlassen, nächstes, spätestens übernächstes Jahr geht´s wahrscheinlich wieder herein. Dass die Gemeindefinanzierung schon seit langem desaströs ist und viele Städte und Gemeinden unter den hohen Aufwendungen fast Zusammenbrechen, die sie durch Aufgaben des Bundes stemmen müssen, ist seit Jahren hinlänglich bekannt. Und womit beschäftigt sich der Bundesrat? Mit regionalen KFZ Kfz-Kennzeichen. Unfassbar! Das Einzige, was wir hier in Rüthen machen können, ist in den Augen unseres Kämmerers Herrn Becker und uns, der BG, ganz konsequent keinen weiteren Ausgaben, die auf „Pump“ sind, zuzustimmen. Damit machen wir uns nicht beliebt, aber wir möchten den zukünftigen Generationen nicht noch mehr Schulden zumuten. Daher ist es für uns auch enorm wichtig, dass die „Schulden“ aus dem COVID-19-Isolierungsgesetz in voller Höhe in diesem Jahr der allgemeinen Ausgleichsrücklage entnommen und nicht über 50 Jahre!!!!! mit jährlich 36.5000 Euro getilgt werden.
Seit Jahren prangere ich die Zunahmen der Kreis- und Jugendamtsumlage an; es verändert sich nichts. Das Schaffen von Stellen beim Kreis und damit ein Hochtreiben der Kreisumlage wird auch nach der Kommunalwahl durch einen neuen Landrat nicht gebremst. Die Zahlen mit den Steigerungen aufzuzeigen, schenke ich mir dieses Mal. Den großen Schlag hat der Kreis schon jetzt fürs nächste Jahr angekündigt. Ein Haushaltsausgleich wird, falls überhaupt, nur durch die Erhöhung der Hebesätze
bei der Grundsteuer möglich sein. Stichwort Grundsteuer: Im letzten Jahr haben wir den Haushalt abgelehnt, da u.a. einheitliche statt differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer und ein geringerer Hebesatz als aufkommensneutral mehrheitlich festgesetzt wurden. Wir haben uns gegen die einheitlichen Hebesätze ausgesprochen, da Besitzer von Einfamilienhäusern und Mietern erheblich höher belastet; unbebaute Grundstücke sowie Geschäftsgrundstücke absolut entlastet werden. Viele
konnten die zusätzliche Last im Grundsteuerbescheid erkennen. Differenzierte Hebesätze sind das absolut gerechtere Modell. Wie soll Wohnen in NRW bezahlbar bleiben.? Es sind bisher verschiedene Urteile zu den Hebesätzen gefällt worden, die Rechtsunsicherheit ist sehr groß und es besteht die Befürchtung, dass diese noch Jahre anhalten wird. Der Bund der Steuerzahler hat angekündigt, zusammen mit „Haus und Grund“ das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Ein Aussetzen der Grundsteuer und Zwischenfinanzierung durch Kredite bis zur Rechtssicherheit, wie andere Städte planen, können wir uns in Rüthen nicht leisten; daher würden wir uns derzeit aus rechtlichen Gründen den einheitlichen Hebesätzen anschließen. Hinzu kämen technische Probleme im IT-Bereich bei der Umsetzung durch unseren Dienstleister, der jährlich eine Gebühr in Höhe von mehr als 250.000 Euro kassiert. Von dem Modell überzeugt sind wir aber überhaupt nicht, da dadurch das Wohnen weiter verteuert wird. In den letzten Jahren konnten wir häufig unter Beschlussvorlagen den Satz finden: „Finanziert durch Gewerbesteuer“. Dieses Schlupfloch für außerplanmäßige Ausgaben gibt es nun nicht mehr, da auch die Gewerbesteuereinnahmen,
wie erwartet, zurückgehen und auch verplant sind. Bei den Gebühren folgte man den Vorschlägen, die die BG seit Jahren favorisiert, eine Erhöhung der Wassergebühr nicht auf die Grundgebühr, sondern auf den Verbrauch umzulegen.
Ich weiß, dass ein Großteil der politischen Entscheidungen, die ich aufgeführt habe, nicht in Rüthen entschieden wird und wir keinen Einfluss darauf haben; wir müssen aber mit den Auswirkungen leben und diese umsetzen bzw. finanzieren.
Sehr froh bin ich darüber, dass alle Rüthener Fraktionen keine überdimensionierten Luxusprojekte andenken, sondern dass wir alle hier bodenständig und sparsam unterwegs sind. Daher bedanke ich mich an dieser Stelle bei allen anderen Fraktionen.
Wir konnten in den letzten Jahren viele gute Projekte rechtzeitig, zweckgebunden und sparsam umsetzen wie z.B. die Rathaussanierung, Sanierung eines Teils des FSG und derzeit die Innenstadtsanierung. Uns allen ist bewusst, dass die Zeiten
finanziell erheblich schwieriger werden und nur noch zwingend notwendige bauliche Investitionen wie die beiden Feuerwehrhäuser in Drewer und Kallenhardt, die im Brandschutzbedarfsplan aufgeführt sind, die Aufstockung der Nikolausgrundschule und Ausbau des Kinderrestaurants angesagt sind. Der Haushalt 2026 wurde gut und sparsam von der Verwaltung aufgestellt. Der Weggang von unserem Stadtwerkeleiter wurde in meinen Augen aufgrund der veränderten Organisationsstruktur gut kompensiert. Weitere Stellen wurden nicht geschaffen – das ist begrüßenswert.
Aufgrund der dargelegten Gründe stimmen wir dem Haushalt zu.
Wir danken allen Verwaltungsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen, die bei der Aufstellung des Haushalts beteiligt waren. Herr Bürgermeister, bitte leiten Sie unseren Dank weiter.
Rüthen Extrastark Ausgabe #219
Antrag zur Einführung einer standardisierten digitalen jagdlichen Infrastruktur und Prozesse in den Jagdrevieren des Stadtforstes Rüthen
1. Ausgangslage
Die Stadt Rüthen leistet erhebliche finanzielle und personelle Aufwendungen für die Wiederaufforstung und Schutzmaßnahmen der neu gepflanzten und natürlich verjüngten Waldbestände. In Zeiten drastisch zurückgehender Einnahmen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung stellt dies eine enorme Belastung für die Stadtkasse dar.
Für eine erfolgreiche Etablierung eines stabilen, klimaangepassten Waldes ist es entscheidend, dass die Naturverjüngung und Anpflanzungen nicht durch überhöhte Wildbestände gefährdet werden. Da Einzelschutzmaßnahmen oder Flächengatter nur auf einem begrenzten Teil der Fläche praktikabel sind, kommt einer konsequenten Wildbestandsregulierung, insbesondere beim Rehwild, eine zentrale Rolle zu.
Im Jahr 2024 hat der Landesbetrieb Wald+Holz NRW ein Gutachten über den Stadtforst Rüthen erstellt und einen erhöhten Verbiss bestätigt. Die zahlreichen neuen Gatter können als Referenz genutzt werden, außerhalb ohne Schutz gibt es viele „Heckenpflanzen“, die wegen Verbiss nicht zum gesunden Baum wachsen können. Gleichzeitig wird die vereinbarte Regulierung zum Beispiel beim Rehwild um über 20 % unterschritten.
Die pauschale Vereinbarung von 10 Rehen pro 100 ha ist ein gängiger Richtwert, objektiver wäre allerdings die Situation vor Ort über Verbiss und Wildbestand. Bei geringen Werten aus Verbissgutachten oder Wildzählung kann der Abschuss reduziert werden, ansonsten ist sogar eine Erhöhung angemessen.
Die Dokumentation der jährlich erbrachten Jagdstrecken erfolgt derzeit zum Ende des Jagdjahres (Stichtag 31. März) über ein analoges Formularverfahren und basiert weitgehend auf der Vertrauensbasis gegenüber den Jagdpächtern.
Die Meldungen zu Rotwildabschüssen erfolgen zwar zeitnah, jedoch über unterschiedliche Kommunikationswege. Dies ist notwendig, da diese Abschüsse zusätzlich durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Soest abgestimmt und kontrolliert werden.
Dieses Verfahren ist zeitaufwendig, uneinheitlich und ermöglicht keine fortlaufende, digitale Auswertung der Bestandsentwicklung und Abschussleistung über das gesamte Jagdjahr hinweg.
2. Zielsetzung und Vorstellung der Lösung
Zur Reduzierung von Bürokratie, Modernisierung und Standardisierung der jagdlichen Infrastruktur und Prozesse mit praxistauglicher Abschussdokumentation wird die Einführung eines einheitlichen, digitalen Nachweissystems vorgeschlagen.
Hierfür bietet sich die Softwarelösung DIWIMA (Die-Wild-Marke) an, die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich in mehreren waldreichen Nachbarkommunen wie Warstein, Brilon, Schmallenberg, sowie im Landesverband Lippe, Graf von Westphalen in Meschede, Regionalverband Ruhr Grün eingesetzt wird. Außerdem wird das System bereits bei der Hegegemeinschaft Arnsberger Wald beim Rotwild genutzt.
Vorteile und Funktionsumfang der digitalen Lösung
Transparente, rechtssichere und effiziente Jagdorganisation.
Durch die zeitgemäße digitale Erfassung aller Abschüsse wird eine standardisierte und nachvollziehbare Datenbasis geschaffen.
Erhöhte Transparenz und Sicherheit
Die Eingabe erfolgt papierlos in Sekunden und kann um GPS-Daten sowie Fotos ergänzt werden, wodurch der tatsächliche Nachweis der erlegten Stücke deutlich verbessert wird.
Niedrige Einstiegshürde für alle Nutzer
Die Anwendung ist intuitiv und nutzerfreundlich. Alle Jagdausübungsberechtigten nutzen bereits Smartphones oder geeignete Endgeräte, die App selbst ist kostenfrei.
Umfassend nutzbar für alle relevanten Wildarten
Einsetzbar für Rotwild, Sikawild, Rehwild sowie Schwarzwild - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ASP-Prävention und -Überwachung. In NRW wird derzeit die DIWIMA ASP-Management Software im aktiven Seuchengeschehen durch die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft eingesetzt.
Kompatibilität mit bestehenden gesetzlichen Anforderungen
Die Nutzung von Wildursprungsmarken, z. B. für verpflichtende Trichinenproben, bleibt weiterhin möglich und erforderlich. DIWIMA lässt sich hierbei problemlos ergänzend einsetzen. Zukünftige Anerkennung beim Veterinäramt Kreis Soest, papierlose Probenanlieferung möglich.
Bewährtes System
DIWIMA als Software inklusive der dazugehörigen Ohrmarken ist regional erprobt und wird bereits von mehreren kommunalen und privaten Forstbetrieben erfolgreich genutzt.
3. Nutzen des digitalen Nachweissystems
3.1 Echtzeit-Dokumentation und verbesserte Steuerung
Zentrale, jederzeit abrufbare Übersicht über die Jagdstrecken aller Reviere.
Aufwandsminimierung bei der manuellen Datenerfassung in mehreren Listen. Kein Rausfahren erforderlich von den Mitarbeitern vom Forstbetrieb für den körperlichen Nachweis.
Erstellen und Versenden der Streckendaten an Jagdbehörden unter Einhaltung der Vorgaben möglich. Schnittstellen zur Behördensoftware sind vorhanden.
Frühzeitige Identifikation von Abweichungen gegenüber vereinbarten Abschussplänen.
Schnelles Gegensteuern möglich, insbesondere wenn gleichzeitig überhöhte Verbisswerte festgestellt werden.
3.2 Verbesserte Rückverfolgbarkeit und Vermarktungssicherheit
Lückenlose Dokumentation schafft Rechtssicherheit und erfüllt Anforderungen für die Vermarktung von Wildbret im Handel.
Nachverfolgbarkeit von der Erlegung bis zur Weitergabe des Wildes ist jederzeit gewährleistet. Digitaler Wildursprungsschein und Ergebnis der Trichinenuntersuchung möglich.
3.3 Beitrag zur Waldentwicklung und Bestandsregulierung
Grundlage für eine zielgerichtete Regulierung der Wildbestände.
Reduzierung von Pflanz- und Schutzkosten, insbesondere in wiederbewaldeten Kalamitätsflächen.
Unterstützung einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Waldentwicklung.
3.4 Mehrwert für die Jagdpächter
Keine Gängelung der Jäger, sondern praxistaugliche Nutzung mit vielen Erleichterungen. Nicht nur der städt. Forstbetrieb, sondern auch die Jagdpächter können die Vorteile vom System nutzen und ihr Revier digital verwalten, von den Einrichtungen bis zur UVV-Prüfung und auch die komplexen Drückjagden organisieren. Aufwändiges Ausfüllen vom Probenbegleitschein zum Veterinäramt entfällt zukünftig. Deutlich einfachere Kommunikation mit Behörden und dem Forstbetrieb.
4. Kosten + Förderung
4.1 Die Kosten für die Einführung des Systems setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
Lizenzkosten für die Nutzung der DIWIMA-Software, 50,- EUR/mtl. pro 1.000 Ha.
Kosten für die benötigten Ohrmarken (Wildmarken), Eco Variante circa 40 Cent/Stk.
Diese werden pro erlegtem Stück benötigt und sind verbrauchsabhängig.
Eine genaue Kostenkalkulation für Rüthen liegt bereits vom Anbieter vor.
4.2 Folgende Fördermöglichkeiten sind für die Anschaffung zu prüfen:
- Bundesförderung „Forst-Digital“ (BMLEH / FNR)
Für DIWIMA könnte dies relevant sein, wenn die Software neuartige digitale Verfahren im Forstbetrieb abbildet oder innovative Prozessoptimierung ermöglicht.
- Investitionsprogramm Wald (BMEL / Rentenbank)
Diese Förderung ist besonders interessant, wenn DIWIMA als betriebswirtschaftliche Digitalisierungssoftware im Forstbetrieb eingesetzt wird.
4.3 Preisvergleich
Es gibt weitere ähnliche Forst-Apps auch mit höherem Funktionsumfang, aber die hohen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu der vorgeschlagenen Lösung DIWIMA.
5. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung/Stadtforst wird beauftragt,
die Softwarelösung DIWIMA als standardisiertes digitales Nachweissystem für alle Jagdreviere im Stadtforst einzuführen,
die notwendigen Lizenzen zu erwerben und
für alle Reviere die erforderlichen Ohrmarken bereitzustellen,
das System zum nächstmöglichen Jagdjahr ab 01. April 2026 verbindlich einzuführen, einschließlich einer kurzen Schulung bzw. Einweisung für alle Jagdausübungsberechtigten.