Jagdhäuser: Kein Beschlussvorschlag der Verwaltung / total veränderte Situation gegenüber 2003 / Angebote werden geprüft

Die Aussage von Herrn Thomas, dass die CDU bei dem Beschluss in 2006, auf das Wiederkaufsrecht für die Jagdhäuser im Bibertal zu verzichten, einem Vorschlag der Verwaltung gefolgt sei, ist aus der Vorlage nicht zu erkennen. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage ausdrücklich geschrieben: „Seitens der Verwaltung erfolgt kein Vorschlag.“

Auch der ständige Verweis der CDU auf den einstimmigen Beschluss von 2003 ist nicht stichhaltig. Dieser Beschluss war nämlich an Bedingungen wie z.B. einer bestimmten Laufzeit des Vertrages, Wohnrecht, usw. geknüpft. Die Verwaltung konnte jedoch trotz mehrjähriger Verhandlungen mit Herrn Bommers keinen Vertragsentwurf vorlegen, der alle damals in dem einstimmigen Beschluss geforderten Bedingungen erfüllt.

Da zum Zeitpunkt des Beschlusses in 2003 kein Angebot des Jagdpächters Herrn Seibel, zu dessen Jagd die Jagdhäuser gehören, vorlag, ging die BG damals davon aus, dass Herr Seibel kein Interesse an den Jagdhäusern hatte. Erst 2005 beim Waldbegang wurde klar, dass Herr Seibel nicht über den Vorgang informiert war und sehr wohl Interesse an den Jagdhäusern bekundet. Deshalb hat er erst im Jahr 2006 ein Angebot vorlegen können. Hieraus ergibt sich eine zum Jahr 2003 total veränderte Situation, die den damaligen Beschluss in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt. Außerdem kann für mich nur die neue Stadtvertretung 2004 eine Beurteilung und Entscheidung nach der uns nun vorliegenden, veränderten Sachlage zum Wohl der Stadt entscheiden.

Nach wie vor lässt die BG den Beschluss, auf das Wiederkaufsrecht zu verzichten, anwaltlich prüfen, weil der Beschluss gegen eklatante Haushaltsgrundsätze wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstößt. Um dies auch dem letzten deutlich zu machen, hat die BG außerdem einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, die Angebote des Herrn Bommers und Seibels auf ihre finanziellen Folgen für die Stadt zu untersuchen. Das Ergebnis wird in Kürze vorliegen. Die BG betont noch einmal, dass es ihr nicht darum geht, Herrn Bommers aus Rüthen rauszudrängen. Sie plädiert dafür, Herrn Bommers die Möglichkeit zu eröffnen, in seinem Revier in Kallenhardt ein entsprechendes Grundstück oder Gebäude anzubieten. Hiermit wäre sowohl Herrn Bommers als auch Herrn Seibel gedient.

Ernst Müller ( Vors.)