Es ist für uns sehr frustrierend, von einer Kleinstadt zu einer Großen Landgemeinde bzw. Grundzentrum zurückgestuft zu werden. Ein Grundzentrum, auch Unterzentrum genannt, dass über die tägliche, kurzfristige Versorgung verfügen darf, umgeben von großzügigen FFH Schutzgebieten, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und jetzt noch zusätzlich Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung BSLE, Bereichen für den Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes BSLV, und Bereichen für den Schutz der Natur BSN. Sieht man sich Rüthen auf dem Plan im Regionalplan an, so wird klar, dass unserer Stadt sehr wenig Entwicklungspotential zugebilligt wird und alle Schutzgebiete mittlerweile doppelt abgesichert werden entweder durch FFH und BSLV und BSN oder Landschaftsschutzgebiete und BSLE. Dennoch muss gesagt werden, dass Rüthen zwar unter Bevölkerungsabnahme leidet, aber trotzdem noch viele Funktionen eines Mittelzentrums erfüllt (Schwimmbad, Gymnasium, Rechtsanwälte, kulturelle Angebote usw.). Daher ist die Rückstufung nicht gerechtfertigt. Rüthens Entwicklung ist zum Teil, historisch gesehen, schicksalhaft verlaufen, indem die Hellwegtrasse nicht weitergebaut wurde und daher fern von bedeutsamen Verkehrsachsen blieb. Dennoch müssen wir den Tatsachen ins Auge sehen und „das Beste“ daraus machen. Die BG macht hierzu verschiedene, sinnvolle Vorschläge, die wir als Stellungnahme zum Regionalplan ergänzend zur Stellungnahme der Verwaltung darstellen:

Zu Ziel 3: (wechselseitige Abstimmung von Siedlungs- und technischer und sozialer Infrastrukturentwicklung) Die Stellungnahme der Verwaltung möchten wir komplett unterstützen, jedoch noch konkretisieren: Wenn man sich die Charaketeristika für ein Grundzentrum ansieht, erscheint dort lediglich die Ansiedlung einer Grund– und Hauptschule. Erst im Mittelzentrum ist ein Gymnasium und weiterführende Schulen sowie Fachschulen anzutreffen. Daher muss, selbst bei einer Rückstufung, gewährleistet bleiben, dass langfristig alle Schulformen inkl. Gymnasium und Realschule bestehen bleiben und die Ansiedlung von Fachschulen sowie anderen, zukünftig möglichen Schulformen möglich sein.

Zu Ziel 7: (Bedarfsgerechte Umsetzung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen) Wir unterstützen die Stellungnahme der Verwaltung, möchten diese jedoch konkretisieren. Langfristig soll ein Autobahnanschluss bei der A 44 in Westereiden favorisiert werden, um ein interkommunales Gewerbegebiet evtl. mit Erwitte anzusiedeln. Wie in der Stellungnahme auf Seite beschrieben, steht vermutlich hinter der bisherigen Ablehnung des Anschlusses die Tatsache, dass Rüthen derzeit über zu große Gewerbegebietsflächen verfügt. Daher ist es sinnvoll, nur im Gegenzug für die Errichtung eines Autobahnanschlusses, die ausgewiesenen, nicht realisierbaren Gewerbeflächen zurückzunehmen. Statt der nicht realisierbaren Gewerbeflächen sollen Flächen bei Westereiden als Gewerbeflächen im Rahmen eines interkommunalen Gewerbegebietes ausgewiesen und die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit garantiert werden. Die im Lindental ansässigen Betriebe sollen natürlich weiterhin unterstützt werden und ausreichend Erweiterungsmöglichkeiten behalten.

Zu Ziel 22 (Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung) BSLE Bereiche sind einerseits nicht deckungsgleich mit LSG, und andererseits ist nicht klar, welche Konsequenzen diese Gebiete haben werden. Daher lehnen wir weitere BSLE Ausweisungen außerhalb bestehender Schutzgebiete ab.

Zu Ziel 23 (Bereich für den Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes) Diese Gebietskategorie soll extra für die geplante Ausweisung neu geschaffen werden, ohne dass hierfür ein Bedürfnis besteht! Einerseits stellt sich die Frage, wie in der Stellungnahme zu Ziel 23 aufgeführt, mit welchen Restriktionen in einem BSLV Bereich zu rechnen ist. Andererseits wird gesagt, dass sich die BSLV Flächen nur an der Kulisse des EG Vogelschutzgebietes orientieren; sie sind nicht 100 % deckungsgleich. Eine Ausweisung von BSLV Gebieten würde zu einer pauschalen Schlechterstellung z.B. für Windenergieanlagen führen. Da ein Großteil Rüthens Flächen als FFH Schutzgebiete ausgewiesen sind und daher strengen Restriktionen unterworfen sind, wehren wir uns gegen die zusätzliche Ausweisung von BSLV Flächen. Sollten Flächen zusätzlich als BSLV Flächen ausgewiesen werden, fordern wir, andernorts Flächen aus dem FFH Schutzgebiet herauszunehmen zu dürfen. Außerdem stellt sich generell die Frage, inwieweit der Regionalplan über europäisches Recht hinausgehen darf.

Zu Ziel 25 (Umsetzung der BSN) Regionalplan S. 80: „Die FFH Gebiete werden grundsätzlich als BSN Gebiete dargestellt. Deshalb ist es gerade hier die Aufgabe der Fachplanung, die Gebiete entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotentialen räumlich und fachlich zu differenzieren.“ Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, zumal alle potentiell in Frage kommenden Gebiete für Gewerbegebiete im FFH Gebiet liegen?

Zu Ziel 30 (Sicherung und Abbau von Bodenschätzen) Hier besteht die Vermutung, dass der Abbau nach Bergrecht nicht mehr gegeben ist. Um hier Klarheit zu bekommen, muss unbedingt Rechtssicherheit zum Thema Bergrecht geschaffen werden. Da man der Empfehlung der Stadt Rüthen, die mit der 17. Änderung des Regionalplans erfolgte, äußerst umstrittene Erweiterung des Abgrabungsbereiches Kattensiepen wieder zurückzunehmen, nicht nachgekommen ist, fordern wir die Rücknahme mit mehr Nachdruck.

Grundsatz 5 Klimaschutz
Der Regionalplan hat als Grundsatz 5 den Klimaschutz mit aufgeführt: „Dazu sind insbesondere durch die kommunale Bauleitplanung, aber auch bei allen anderen raumrelevanten Planungen sowohl Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, zu entwickeln und umzusetzen.“

Im Schreiben der IHK heißt es: „ …müssen mit Unterstützung der Regionalplanung bestehende Konzentrationszonen für Windkraft gesichert und neue Standorte aktiviert werden.“

Auf dieser Grundlage fordern wir für Rüthen Flächen für regenerative Energien, in Form von z.B. Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerken usw. vorzuhalten, um die vorhandenen Energiequellen, wie z.B. Wind, Sonne, Wasser, Wald auch voll nutzen zu können. Damit soll eine eigene Energieversorgung angestrebt werden. Da der Haarstrang einer der besten Windkraftanlagenstandorte NRW ´s ist, müssen in dem besagten Bereich weitere flexible Flächen, in Form von Entwicklungsräumen ausgewiesen werden. Der Abstandserlass, der nur empfehlenden Charakter hat, muss aufgehoben werden. Der Grenzabstand zu Schutzgebieten darf nicht weiter als Kriterium eingesetzt werden, denn es hat sich in vielen Gutachten gezeigt, dass Windkraftanlagen und Vogelschutz sehr gut nebeneinander existieren können. Nur wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, kann Rüthen in regenerative Energien investieren.

Grundsatz 4 Regionale Wirtschaft stärken
Die Investition in regenerative Energien bietet nicht nur Zuwächse für Rüthen, sondern erhält und schafft Arbeitsplätze in unserer Region wie z.B. bei den Firmen Eupec, Rothe Erde, Bracht Kranvermietung usw. Damit stärken wir die Wirtschaft in unserer Region, wie im Regionalplan gefordert wird.

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