Anfragen:

Umsetzung von Beschlüssen in der jetzigen Legislaturperiode
Der jetzige Stadtrat hat verschiedene Entscheidungen getroffen, die auch in dem derzeit zusammengesetzten Gremium umgesetzt werden müssen.

1. Transparente Rats- und Ausschussarbeit

Der Antrag der BG-Fraktion Rüthen vom 19.02.2013 zur „transparenten Rats- und Ausschussarbeit“ wurde im Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich beschlossen. Daher bitte ich um Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.

Ich erinnere kurz an die damals geführte Diskussion: Herr Eickhoff brachte das Argument, „dass Anträge im Sande verlaufen, wenn man nicht permanent nachhakt“. Außerdem wurde von der FDP das Argument gebracht, dass wirtschaftliche Unternehmen ebenso arbeiten.
Leider zeigt sich, dass sich selbst bei diesem Antrag, das „Vergessen“ bewahrheitet. Eine Vorlage zur Ausführung fügten wir seinerzeit schon bei und kann als Vorlage benutzt werden.

2. Einführung der Ehrenamtskarte NRW

Der Antrag der BG-Fraktion Rüthen vom 28.01.2013 zur Einführung einer Ehrenamtskarte wurde am 04.07. mehrheitlich beschlossen. Die Ehrenamtskarte soll nach den vom Land entwickelten Vorgaben ausgegeben werden www.ehrenamtskarte.de. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiterführenden Schritte bis zur Umsetzung des Projekts mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW einzuleiten.

Ehrenamtskarteninhaber sollen zukünftig folgende Vergünstigungen erhalten:

Vergünstigungen des Landes:

Vergünstigungen des Landes sind im Internet zu finden unter www.ehrensache.nrw.de‎ unter Landesvergünstigungen. Beispiele sind ermäßigte Eintrittspreise bei verschiedenen städtischen Einrichtungen.

Mögliche Vergünstigungen der Stadt Rüthen:

  • ½ Jahreskarten Eintritt im Biberbad = 35 €
  • kostenlose Stadtführungen,
  • Zuschuss zur Miete für Stadt- und Gemeindehallen in Höhe von 10 €
  • kostenloser Eintritt bei städtischen Veranstaltungen,
  • Zuschuss zur der Kursgebühr eines Kurses bei der VHS in Höhe von 20 €

Weiterhin gilt die Ehrenamtskarte in allen teilnehmenden Kommunen in NRW. Die Umsetzung und Organisation der Karte soll nach den Vorgaben des Landes erfolgen. Ausführliche Muster von Bewerbungsformularen sind ebenso im Internet aufgeführt und ausführlich dargestellt. Es müssen lediglich die spezifischen Rüthener Daten eingetragen werden. Die Dauer der Gültigkeit kann auf 2 oder 3 Jahre festgelegt sein. Der Arbeitsumfang für die Verwaltung ist sehr gering, da alles vorbereitet ist.

Da erfahrungsgemäß zu Beginn der Aktion recht wenige Personen eine Ehrenamtskarte zugesprochen wird, sind die finanziellen Aufwendungen in Summe als gering einzuschätzen. Als realistischen Wert pro Person könnten etwa max. 100,-- € angesetzt werden. Diese Zahl setzt sich zusammen aus 35,-- Biberbad ½ Jahreskarte, Zuschüsse Miete Gemeindehallen 10,--, VHS Gebühr in Höhe von 20,--. 35,--€ könnten angesetzt werden für Stadtführungen und städtische Veranstaltungen. Hinzu kämen die Personalkosten für die Organisation. Da aber alles vorgefertigt ist, sind diese sehr gering. Bei Städten unserer Größenordnung kämen in der Startphase evtl. 5 Personen in Frage: In Summe sind daher etwa 500 € zu veranschlagen. Die Überlegung ist, ob die Parteien eine Patenschaft übernähmen und ebenso zur Finanzierung beitragen könnten. Die BG Fraktion Rüthen verpflichtet sich, jährlich 200 € hinzu zusteuern. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW würde der Stadt Rüthen zur Umsetzung eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 1500,- € auszahlen.

Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zur heimischen Wirtschaft aufzubauen, um Partner für die Aktion zu finden und die Aktion langfristig finanziell oder materiell zu unterstützen.

F.-J. Dohle, BG Rüthen


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