Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weiken,

die BG Fraktion bittet darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtvertretungssitzung am 16.12.2020 zu setzen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Annette Herbst-Köller


Antrag:
Die BG beantragt, dass der Rüthener Stadtrat sowie die Stadtwerke Rüthen, als Lieferant von Lörmeckewasser, sich gegen die von der Landesregierung geplante Änderung des Landeswassergesetzes aussprechen und schriftlich Einwände gegen die Gesetzesnovelle erheben. Konkret muss der jetzige § 35 Absatz 2 bestehen bleiben. Dabei sollte sich der Stadtrat und die Stadtwerke sich den ablehnenden Stellungnahmen des Kreises Soest, des Lörmeckewasserwerks sowie dem BUND anschließen.

Begründung:
Eine gesicherte Trinkwasserversorgung, insbesondere aufgrund des zunehmenden Klimawandels, wird immer wichtiger und muss auf jeden Fall Vorrang vor dem Steinabbau haben. Der jetzige § 35 Absatz 2 des Landeswassergesetzes unterstreicht den Trinkwasservorrang, indem er ein Verbot von Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten vorsieht. Die Planungssicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung muss zukünftig beibehalten werden. In der Änderung des Landeswassergesetzes ist geplant, den genannten Paragraphen zu streichen und stattdessen eine Einzelfallprüfung zuzulassen.

Die Stadt Rüthen wird zukünftig von der Änderung des Landeswasser-gesetzes direkt tangiert, da von den Reserveflächen für die Rohstoff-gewinnung/Steinabbau die Trinkwasserschutzgebiete in Rüthen besonders in Kallenhardt betroffen sein werden. Die BG, die sich immer für den Vorrang des Trinkwasserschutzes ausgesprochen hat, befürchtet mit der Gesetzes-änderung eine Schlechterstellung des Trinkwasserschutzes auf Rüthener Stadtgebiet.

Im Januar soll das Gesetz verabschiedet werden.


( Antrag als PDF )