zur STV vom 21.12.2012 TOP 5.1

Die BG sieht in der Auslagerung von operativen Tätigkeitsfeldern der Verwaltung in eine AöR, einen richtigen und wichtigen Schritt für die Zukunft, um die Leistungsfähigkeit der Kommune zu stärken.

Über die Gründungsmodalitäten und der Zusammensetzung einer AöR werde ich an dieser Stelle nicht mehr eingehen, da dieses jedem Interessierten bereits bekannt sein dürfte.

Eigenbetriebe, wie wir sie bei uns vorfinden, haben zwar eine Art wirtschaftlicher Selbständigkeit, sind aber ein unselbständiger Bestandteil einer Kommune. Daher können sie sich auch nicht an anderen Rechtsträgern beteiligen.

Durch die Gründung einer AöR erhält die Stadt Rüthen die Möglichkeit, die Vorzüge einer öffentlich-rechtlichen Organisation, sprich Steuervorteile, dem Bürger auch zu Gute kommen zu lassen. Gleichzeitig kann sie wie z.B. eine GmbH selbständig und unternehmerisch tätig werden. Dieses ist insbesondere ein Vorteil, um sich an anderen Rechtsformen, wie z.B. GmbH, zu beteiligen. Ein großer Vorteil für Rüthen, um in der erneuerbaren Energiewirtschaft mithalten zu können. Erwähnt sei hier nur einmal, Solarpark, Windenergie, eigene Strom- und Gaslieferung, Wärme- und Stromerzeugung (BHKW) oder auch nur Wärmelieferant für öffentliche und private Abnehmer, usw. Und dieses könnte so weit wie möglich mit Bürgerbeteiligung geschehen.

Ein weiterer Vorteil einer AöR ist die Möglichkeit, sich in bestimmten Bereichen bis zu einem Schwellenwert von der Ausschreibungspflicht befreien zu lassen. Dieses führt zu schnellerer Beschaffung und bietet oberdrein noch die Möglichkeit der Nachverhandlung und führt somit zu Einsparungen.

Entgegen der Verwaltungsvorlage sind schon viele Vorteile einer AöR vorgetragen worden. Ich fasse ihnen noch einmal in Kurzform einige zusammen:

  1. Steuervorteile; Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei wirtschaftlichen Tätigkeiten (im Eigenbetrieb nicht möglich)
  2. Umsatzsteuervorteile gegenüber einer GmbH
  3. Unternehmerische Aufgabenerfüllung
  4. Kurze Entscheidungswege (Zusammenfassung mehrerer Tätigkeitsfelder)
  5. Eigenes Personal mit eigener Personalvertretung
  6. Bewahrung der Besitzstände der jetzigen Mitarbeiter
  7. Kürzere Reaktionszeiten bei Investitionen und Unterhaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes
  8. Wie bereits erwähnt, die Möglichkeit weiterer Beteiligungen auch an sogn. Dritter.
  9. Eigene Rechtspersönlichkeit
  10. Verschiedene Betriebe ( z.B. Wasser, Abwasser, Freibad, usw.) können zu einer rechtlich selbständigen Einheit zusammen gefasst werden.
  11. Direkte Kundenbeziehung mit Bürgern, Bauherren, Gewerbetreibenden, usw.. Sie haben einen Ansprechpartner für mehrere Aufgabenbereiche.

Meine Damen und Herren der Politik,

viele Vorzüge sprechen für eine derartige Reform der Verwaltungsstruktur. Hierdurch können neue Wege zur Haushaltskonsolidierung geschaffen werden. Es werden auch weitere Türen zur Verbesserung der Einnahmenseite geöffnet.

Das nun die Verwaltung gegen eine Reform ist, ist um so erstaunlicher, da der Bürgermeister sich einmal sinngemäß bei einer Vision wie folgt äußerte: Er sei nur für die ordinäre Verwaltung gewählt worden.

Also schaffen sie mit der Gründung einer AöR einen Weg, operative Geschäftsfelder bestmöglich auszulagern. Dieses auch weiterhin mit Einflussnahme durch Bürger, Politik und Verwaltung zu erreichen, geht nur mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (AöR).

Wie sagte ich doch einst hier im Saal:

„Wer aufgehört hat, besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein“
(Hartmut Eklöh)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und treffen Sie die richtigen Entscheidungen für die Zukunft unserer Stadt!

F.-J. Dohle, BG-Rüthen


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