Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weiken,

die BG Fraktion Rüthen beantragt, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der öffentlichen Ratssitzung am 28.02.13 zu setzen:

Einführung einer Ehrenamtskarte

Eine große Stärke Rüthens ist das hohe Engagement für ein Ehrenamt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Jeder, der ehrenamtlich aktiv ist, weiß um den hohen Zeiteinsatz und die große Verantwortung für den Dienst in der Gesellschaft. Ohne ehrenamtliches Engagement wären viele Dinge in Rüthen nicht durchführbar.

Das Land hat mit den Kommunen vor einigen Jahren das Projekt einer landesweiten Ehrenamtskarte gestartet. Land und Kommunen drücken mit der Karte ihre Wertschätzung für das mit hohem persönlichem Einsatz verbundene Ehrenamt aus und danken allen Ehrenamtlichen. Einige Nachbarkommune setzen die Karte schon länger mit Erfolg ein wie z.B. Ense, Brilon, Marsberg.

Ich zitiere die Vorgaben des Landes: Die Ehrenamtskarte soll an Bürger und Bürgerinnen ausgegeben werden, die sich über das normale Maß hinaus engagieren und nicht bereits auf anderem Wege eine Würdigung ihrer Arbeit erhalten haben. Die Karte richtet sich insbesondere an die stillen Helferinnen und Helfer in Vereinen, Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Karte soll allen Personen zu gute kommen, die sich in besonderem Maße in sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.

Voraussetzung für den Kartenbesitz:

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um die Ehrenamtskarte erhalten zu können:

  • das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden
  • im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen
  • das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre 
  • die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in der Stadt Rüthen erbracht werden
  • der Bewerbungsvordruck muss vollständig ausgefüllt und von zwei verantwortlichen Personen (in der Regel Vorstandsmitglieder) des Vereins, der Institution unterzeichnet werden
  • der Antragsstellende muss bereits seit zwei Jahren ehrenamtlich tätig gewesen sein

Besonderheiten

Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen, die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.

Wir beantragen, an dem Projekt teilzunehmen und allen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine Ehrenamtskarte mit 50% Ermäßigung für eine Einzel oder Jahreskarte im Biberbad zukommen zu lassen. Dies erzeugt für die Stadt keine Kosten sondern soll sogar noch Einnahmen generieren, wie Herr Bürgermeister Weiken in der Sitzung am 24.01. 2013 erläuterte.


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