Die BG Fraktion wehrt sich gegen den Vorwurf, „Blankogutachten“ im 5 stelligen Bereich in Auftrag zu geben: Wörtlich haben wir in der Stadtratssitzung folgendes vorgetragen:

Sobald der Antrag auf Befreiung nach § 8 Wasserschutzgebietsverordnung durch die Betreiber gestellt wird, werden die Stadtwerke entsprechende Gutachten (z.B. hydrogeologische Gutachten) in Auftrag geben. Die oder das Gutachten wird der Begründung der Stellungnahme dienen, die die Stadtwerke Rüthen als Wasserwerksbetreiber im immissionsschutzrechtlichen Verfahren für die untere Wasserbehörde erstellen müssen. Erst wenn die genaue Sachlage bekannt ist, wie z.B. Standorte, kann ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden. Sollte es nicht zu der Antragstellung kommen, wird der Antrag hinfällig.

Blanko Gutachten, wie dargestellt wird, hat weder die Bürgerinitiative noch die BG gefordert. Unbestritten ist, dass eine Gefährdung für unser Wasser vorliegt: In den Antragsunterlagen wird auf viele Gefährdungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht.

Leider haben die Fraktionen CDU, SPD und FDP erneut eine Chance verpasst, ein Zeichen zu setzen dem Trinkwasserschutz tatsächlich die höchste Priorität einzuräumen. CDU, SPD und FDP haben immer wieder verhindert, dass dem Investor die Übernahme der Haftung für unser Trinkwasser auferlegt wurde. Der Freifahrtschein für den Investor bleibt uneingeschränkt bestehen. Außer schöner Worte ist von den großen Parteien CDU, SPD und FDP leider nichts zum Schutz unseres Trinkwassers zu erkennen.

Alle baulichen Anlagen im Wasserschutzgebiet wurden und werden zu Recht direkt abgelehnt, da ein Bauverbot besteht. Landwirte werden z.B. sehr streng bei Verstößen mit hohen Geldstrafen im 4 stelligen Bereich bestraft.

Ein großer Arbeitgeber jedoch erfährt keine direkte Ablehnung auch wenn die Fundamente dort bis zu 10 m tief reichen und die Quellen nur 100 m entfernt liegen. „Für die mehrere Tausend Tonnen schweren Betonfundamente der Drehflügler gilt die Umweltvorschrift offenbar nicht.“ (DIE WELT 27.03.2014)


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