Antrag:
Die BG Rüthen beantragt, einen Seniorenbeirat in der Stadt Rüthen einzurichten.

Begründung:
Aufgrund der älter werdenden Bevölkerung in Rüthen
beantragt die BG Fraktion, die Einrichtung eines überparteilichen, ehrenamtlichen, unabhängigen Seniorenbeirates in Rüthen.

Ziel, Zusammensetzung und Aufgaben des Seniorenbeirats:
Ziel: Ein Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung älterer Mitbürger/innen auf parlamentarischer Ebene. Er hat das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

Aufgaben:
Der übergeordnete Aufgabenbereich ist die Mitsprache und Mitwirkung auf kommunaler Ebene in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und für ihre Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind.

Eine konkrete Aufgaben besteht darin, die Belange der älteren Mitbürger gegenüber Rat und Verwaltung zu vertreten, d.h. der Beirat wirkt mit bei Planungen, die die Senioren betreffen, insbesondere im stadtplanerischen, im sozialen und kulturellen Bereich. Der Seniorenbeirat wird über Maßnahmen und Aktivitäten, die insbesondere ältere Menschen betreffen, rechtzeitig von Politik und Verwaltung informiert. Dabei ist es wichtig, dass Seniorenbeirat, Politik und Verwaltung stets bestrebt sein müssen, intensiv und auf kurzem Wege zusammen zu arbeiten zum Wohle unserer älteren Mitbürger.

Eine weitere Aufgabe ist es, älteren Mitbürgern in sozialen und wirtschaftlichen Fragen, so weit als möglich, zu beraten, Hilfe anzubieten oder zu vermitteln. Die Netzwerke für ältere Menschen soll der Beirat stärken. In Form von Informationsveranstaltungen, persönlichen Beratungen u.s.w. soll der Seniorenbeirat Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen durchführen.

Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit könnte in einem Seniorenbüro, ansässig zu bestimmten Zeiten in der Stadtverwaltung, durchgeführt werden.

Zusammensetzung:
Die Mitglieder des Seniorenbeirats sollten folgende Voraussetzungen mitbringen: Der 1. Wohnsitz muss Rüthen sein. Das Mindestalter sollte 60 Lebensjahre betragen oder falls das Alter noch nicht erreicht ist, sollten die interessierten Mitglieder/innen jedoch Pensionär, Rentner oder Vorruheständler sein. Ein Seniorenbeirat der Größe Rüthens könnte aus 7 Personen bestehen.

Die Wahlperiode wird auf eine bestimmte Zeit festgesetzt. Weiterhin sollte dem Seniorenbeirat für die laufende Geschäftstätigkeit ein Etat zur Verfügung gestellt werden Er könnte 500 € betragen, wie dies in anderen Städten praktiziert wird.

Alle weiteren Details möge eine Satzung regeln. Von der Landesseniorenvertretung werden Beispiele zur Satzungsgestaltung Verfügung gestellt.

Aus den Mitgliedern des Beirats wird u.a. der Vorsitzende gewählt.

Der/die Vorsitzende des Seniorenbeirats ist als sachkündige/r Einwohner/in Mitglied im „Schul- und Sozialausschuss“ ohne Stimmrecht vertreten. In diesem Zusammenhang muss vorab die Geschäftsordnungfür die Stadtvertretung Rüthen entsprechend angepasst werden. Der/die Vorsitzende berichtet dem Ausschuss regelmäßig über die Arbeit. Der Vorsitzende soll Vorschläge, Ideen und Anregungen einbringen und diese im Schul-und Sozialausschuss vorstellen.

Vorgehensweise:
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Gründung des Seniorenbeirates unterstützend tätig zu sein.

Über Veröffentlichungen durch die Presse und zusätzlich durch die neuen Medien sollen alle älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger gebeten werden, ihre Meldung für den Seniorenbeirat abzugeben. Ebenso sollen alle Vereine Rüthens, deren Mitglieder Seniorinnen und Senioren sind, miteingebunden werden. Eine erste Vorstellung der Instiution „Seniorenbeirat“ beim Seniorennachmittag in der Stadthalle möglich.


Antrag als PDF )